bb. In Bezug auf die Behörden und Verwaltungseinheiten ist die Offenheit nicht weiter problematisch. Denn nach dem Konzept des Gesetzesentwurfs sind alle Behörden und Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone 198 zu Auskünften verpflichtet, entweder gestützt auf Art. 13 Abs. 1 BWIS oder aber (neu) gestützt auf Art. 13a E-BWIS.