Bei der Beurteilung von Art. 13a E-BWIS stehen aus verfassungsrechtlicher Sicht zwei Fragen im Zentrum: - Inwieweit ist der Bundesgesetzgeber befugt, Behörden, Verwaltungseinheiten und Aufgabenträger ausserhalb der Bundesverwaltung (kantonale Amtsstellen, externe Aufgabenträger) zur Auskunftserteilung zu verpflichten? (Frage nach den Kompetenzen des Bundes; dazu hinten 2.a) - Inwieweit setzt der verfassungsmässige Persönlichkeitsschutz der Weitergabe von Personendaten Grenzen? (Vereinbarkeit mit den einschlägigen Grundrechten 193, insb. Art. 13 BV, Art. 8 EMRK; dazu hinten 2.b)