Die genannten Bestimmungen regeln Fragen der Amtshilfe zugunsten der Staatsschutzbehörden des Bundes. Soweit es im Rahmen der Auskunftserteilung bzw. im Rahmen von Meldungen um die Weitergabe von Personendaten geht, kommen auch grundrechtliche Aspekte (verfassungsmässiger Persönlichkeitsschutz) ins Spiel.