3. Zur Frage der Grundrechtskonformität a. Charakterisierung des Grundrechtseingriffs Ein in Anwendung von Art. 18n E-BWIS ausgesprochenes Tätigkeitsverbot kann, je nach Gegenstand und Ausgestaltung, in unterschiedliche Grundrechte eingreifen. Im Vordergrund stehen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit (Art. 16 BV; Art. 10 EMRK), die Medienfreiheit (insb. Pressefreiheit; Art. 17 BV; Art. 10 EMRK), die Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV; Art. 11 EMRK), die im Rahmen der Mei- nungs- und Versammlungsfreiheit geschützte Kundgebungsfreiheit sowie die Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV;