Ein Kanton könnte auf dem Klageweg (Art. 120 BGG) gerichtlich überprüfen lassen, ob der Kompetenzrahmen gewahrt ist. Da es sich nicht um eine verdeckte Massnahme handelt, sind auch die betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in der Lage, mittels Beschwerde eine richterliche Überprüfung zu verlangen. Die Prüfung der Rechtmässigkeit eines Tätigkeitsverbots (Art. 29a Abs. 3 E-BWIS) umfasst auch die Frage der Kompetenzmässigkeit.