Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Art. 18n E-BWIS stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen: - zum einen die Frage, ob der Bund über die nötige Kompetenz für eine derartige Regelung verfügt (vgl. 2.); - zum anderen die – im vorliegenden Gutachten im Zentrum stehende – Frage der Grundrechtskonformität (Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK; vgl. 3.).