Es kann verlängert werden, wenn die in Absatz 1 genannten Bedingungen noch erfüllt sind. Das Departement prüft regelmässig, ob die Bedingungen noch erfüllt sind, und hebt das Verbot nach Wegfall der Anordnungsbedingungen auf. Als möglichen Anwendungsfall nennt die bundesrätliche Botschaft das Verbot von (prima vista möglicherweise harmlos erscheinenden) Geldsammlungen für Destinatäre in einem ausländischen Krisengebiet. 167