Im Rahmen der vorliegenden Abklärungen sind bei verschiedenen Bestimmungen des Gesetzesentwurfes Unklarheiten, Mängel und Lücken zutage getreten, die nicht oder jedenfalls nicht zwingend als Verfassungs- oder Konventionsverletzung einzustufen sind, die aber gleichwohl eine entsprechende Überarbeitung und Anpassung wünschenswert erscheinen lassen. Es betrifft dies insbesondere die folgenden Punkte: - Genehmigungsverfahren (Art. 18d E-BWIS): Klarstellung verschiedener Verfahrensfragen (Bundesverwaltungsgericht). Anpassung des VGG. Vgl. vorne II.4.e. - Genehmigungsverfahren (Art. 18d E-BWIS): Überprüfungsmassstab (Rechtmässigkeit).