162 Aus rechtsstaatlich-grundrechtlicher Sicht ist es nicht nur problematisch, wenn Erkenntnisse aus Überwachungsmassnahmen im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungen auch für staatsschützerisch-präventive Bedürfnisse verwendet werden (dazu Bericht PUK EJPD vom 22.11.1989, BBl 1990 I 637 ff., Ziff. V.6.4.), sondern auch, wenn dies ungehindert in entgegengesetzter Richtung geschieht. 163 Klarzustellen ist dabei auch, inwieweit der DAP zur Weitergabe bloss) befugt, inwieweit er dazu gegebenenfalls (sogar) verpflichtet ist. Die heutige Formulierung (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 BWIS) ist in dieser Hinsicht zu wenig klar.