18m E-BWIS ermöglicht die geheime Durchsuchung eines Datenverarbeitungssystems («ohne Wissen»). Die bundesrätliche Botschaft weist ausdrücklich auf diesen wesentlichen Unterscheid zum Einsatz im Bereich der Strafverfolgung hin: «Im Gegensatz [zu] der im Rahmen einer Strafuntersuchung durchgeführten Durchsuchung, wird hier die Durchsuchung ohne das Wissen des mutmasslichen Gefährders durchgeführt.» 156 - Im Rahmen eines Strafverfahrens kann die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten an nicht allgemein zugänglichen Orten gemäss Art.