E-BWIS erfährt, hat Anlass und Chance, den Rechtsweg zu beschreiten und eine unabhängige gerichtliche Beurteilung der Grundrechtskonformität des behördlichen Handeln zu erwirken. Erweist sich eine Beschwerde als begründet, so kann das angerufene Gericht das Rad der Zeit natürlich nicht einfach zurückdrehen und den bereits durchgeführten verdeckten Einsatz der besonderen Mittel ungeschehen machen. Die überwachte Person muss im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes aber jedenfalls die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes erwirken können.