122 Im Beispiel klingt das strafprozessuale Verständnis des Begriffs «Gefahr im Verzug» (Risiko eines Beweismittelverlustes) an. Im präventivpolizeilichen Bereich geht es aber um Gefahrenabwehr, nicht um Beweissicherung. Vgl. CARMEN TROCHSLER-HUGENTOBLER/ADRIAN LOBSIGER, Polizeiliche Befugnisse und Handlungsformen, in: SBVR III/1, 298 und 303.