Die organisatorische Zusammenführung der zivilen Nachrichtendienste im VBS ist im hier zu beurteilenden bundesrätlichen Entwurf vom 15. Juni 2007 noch nicht berücksichtigt. Die Frage der Zuständigkeitsverteilung stellt sich daher neu. Das Konsultationsverfahren nach dem Modell von Art. 18e Abs. 2 E-BWIS wird in den Erläuterungen zur Vernehmlassungsvorlage vorab mit Koordinationsbedürfnissen begründet (Vermeidung von Doppelspurigkeiten im Verhältnis DAP / Strategischer Nach- 113 richtendienst). Ein Verfahren mit zweifacher Zustimmung kann auch unter veränderten organisatorischen Gegebenheiten Sinn machen. Die Entscheidung über den Einsatz besonderer Mittel der Infor-