Antrag soll das – mit einer schwierigen Aufgabe betraute – Bundesverwaltungsgericht in die Lage versetzen, die Rechtmässigkeit (insb. Grundrechtskonformität) zu überprüfen. Aus grundrechtlicher Sicht sollen die Angaben im Antrag dem Bundesverwaltungsgericht namentlich eine Beurteilung erlauben - betreffend das Erreichen der Eingriffschwelle, - betreffend die Intensität des Grundrechtseingriffs, - betreffend das Gewicht der Gefahr bzw. der betroffenen Schutzgüter.