Nicht nur aus der Sicht des Bestimmtheitsgebotes (vgl. vorne 4.a.), sondern auch unter dem Blickwinkel des Verhältnismässigkeitsprinzips erscheint somit eine präzisere Umschreibung und Gewichtung der Schutzgüter im Gesetz selbst geboten. Eine Präzisierung ist auch deshalb wichtig, weil das zur Entscheidung berufene Bundesverwaltungsgericht auf justiziable Massstäbe angewiesen ist, wenn es die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer konkreten Massnahme (Art. 18b Bst. c und d E-BWIS) adäquat überprüfen können soll.