Im Einsatzbereich «Terrorismus» stehen offenkundig hochrangige Rechtsgüter auf dem Spiel, zumal bei terroristischen Anschlägen Leib und Leben vieler Menschen gefährdet sein können. Ob im Bereich der beiden anderen Einsatzfelder durchweg derart gewichtige Rechtsgüter in vergleichbar schwer wiegender Weise bedroht sind, ist weniger evident. 95