VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 268 Gutachten Giovanni Biaggini Die Ausklammerung dieser Aufgabenfelder beruht auf der gesetzgeberischen Einschätzung, dass es in diesen Bereichen zurzeit nicht angezeigt und angemessen ist, den Einsatz der – qualifiziert grundrechtssensiblen – besonderen Mittel der Informationsbeschaffung vorzusehen. Dies ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.