c. Weitere Fragen der Verhältnismässigkeit aa. Die in Art. 18b (insb. Bst. c und Bst. d) E-BWIS statuierten Voraussetzungen orientieren sich an den Kriterien der Verhältnismässigkeitsprüfung. Die Nennung der Kriterien im Gesetzestext für sich allein vermag jedoch, wie gesehen, nicht hinreichend zu gewährleisten, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz respektiert wird (vgl. I.4.e.).