89 Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten (Art. 18l E-BWIS) und geheimes Durchsuchen eines Datenverarbeitungssystems (Art. 18m E-BWIS). VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 267 Gutachten Giovanni Biaggini eines wirksamen Schutzes von Berufsgeheimnissen erscheint eine gesetzgeberische Nachbesserung der Regelung verfassungsrechtlich geboten.