Diese Präzisierungen sind jedoch selbst nicht unproblematisch. Wegen des engen Zusammenhangs mit anderen Fragen soll dies an dieser Stelle noch nicht abschliessend erörtert werden (für die gesetzliche Umschreibung der mutmasslichen Gefährder vgl. hinten b.; für die Präzisierungsbedürfnisse im Zusammenhang mit den Begriffen «innere und äussere Sicherheit» vgl. Frage h sowie hinten VI.2.).