dd. Aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Verwendung relativ unbestimmter Begriffe in Verbindung mit der Ausweitung in Richtung Gefahrenvorfeld, dass das Risiko steigt, von besonderen Überwachungsmassnahmen als Drittperson erfasst zu werden. Auch wer sich bewusst bemüht, sich beruflich und privat nur in einem Umfeld zu bewegen, von dem er nach bestem Wissen annimmt, dass es mit Terrorismus, Nachrichtendienst usw. nichts zu tun hat, kann vor verdeckten Gefahrenerforschungsmassnahmen nicht sicher sein. Sowohl das Bundesgericht als auch der EGMR haben auf die möglichen schädlichen Folgen verdeckter Massnahmen für eine freiheitliche, demokratische Ord- 82