4. Beurteilung der besonderen Mittel (Art. 18a ff. E-BWIS) aus grundrechtlicher Sicht Die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung zeigen Ähnlichkeiten mit Massnahmen des Strafprozessrechts (vgl. insb. Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gemäss Art. 18k E-BWIS und gemäss BÜPF). Eine Anlehnung an bestehende Regelungsmodelle (vgl. in diesem Sinne Art. 18k Abs. 4 E-BWIS) erhöht die Orientierungssicherheit. Dabei dürfen aber die unterschiedlichen Regelungsansätze – präventivpolizeiliche Gefahrenerforschung hier, Strafverfolgung da – und die damit verbundenen Unterschiede und Besonderheiten (insb. tiefere Eingriffschwelle) nicht aus den Augen verloren werden.