In der Situation der Ungewissheit, in der sich die Behörden diesfalls typischerweise befinden, liegt es nahe (gerade wenn es um gewichtige Schutzgüter wie Leib und Leben geht), die Abklärungen so lange nicht abzubrechen, bis man die Gewissheit hat, dass keine Gefahr besteht. - Unter diesen Bedingungen kann es leicht dazu kommen, dass immer intensivere Massnahmen als «erforderlich» eingestuft werden (erforderlich, um Gewissheit in Bezug auf die Gefahrenlage zu erlangen).