3. Anforderungen an das gesetzgeberische Handeln a. Drohender Funktionsverlust der Verhältnismässigkeitsprüfung Eine Vorverlagerung des Einsatzes grundrechtsberührender polizeilicher Instrumente in den Bereich der (Früh-) Erkennung von Gefahren (Gefahrenerforschung; vgl. II.2.) hat Konsequenzen für die praktische Handhabung des Verhältnismässigkeitsprinzips. Denn die bewährten Kriterien der Verhältnismässigkeitsprüfung (vgl. vorne I.4.e.) drohen ihre Massstabsfunktion einzubüssen: - Eignung: Für das frühe Erkennen von Gefahren (vgl. Art. 18a E-BWIS) erscheinen praktisch alle erdenklichen Informationen geeignet.