c. Fazit Die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung haben, soweit sie zur (Früh-) Erkennung von Gefahren (und nicht erst zur Abwehr) eingesetzt werden 74, den Charakter von Gefahrenerforschungsmassnahmen. 75 Es geht um Massnahmen, die vorbeugend greifen sollen, bevor ein Strafverfahren eröffnet worden ist bzw. werden kann. 76 Die Gefahr ist zwar möglicherweise gross, aber noch wenig greifbar. Gefahrenerforschungsmassnahmen zeigen fast zwangsläufig die Tendenz, übers Ziel hinauszuschiessen. Aus grundrechtlicher Sicht ist dies problematisch. Dies begründet einen erhöhten Bedarf an besonderen gesetzgeberischen Sicherungen.