Zusammenfassend kann man festhalten, dass die geschützten Rechtsgüter bzw. verfolgten öffentlichen Interessen vielfältig und von unterschiedlichem Gewicht sind. Das Spektrum reicht von ganz elementaren, hochrangigen Rechtsgütern (wie Schutz von Leib und Leben einer grossen Zahl von Menschen: Verhinderung terroristischer Anschläge) bis hin zu eher vagen Allgemeininteressen.