VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. Dezember 2009 259 Gutachten Giovanni Biaggini - erhebliche Gefahr: Eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut (z.B. Leib, Leben, Freiheit, Bestand des Staates). - dringende Gefahr: Mit hoher Wahrscheinlichkeit droht ein Schaden für ein hochrangiges Rechtsgut. - Gefahr im Verzug: Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der an sich zuständigen Behörde eine andere tätig wird.