leichter rechtfertigen als Massnahmen, welche Grundrechte – des Störers, allfälliger Dritter – berühren. Auch ein früher Einsatz erscheint hier gewöhnlich nicht sonderlich problematisch. - Je stärker eine Massnahme in die Rechte von Individuen eingreift, desto gewichtiger müssen die verfolgten Interessen bzw. die zu schützenden Güter sein, desto heikler ist ein früher Einsatz. - Das polizeiliche Handeln folgt aus einer zwangsläufig mit Unsicherheiten behafteten Beurteilung ex ante. Die Ermöglichung einer unabhängigen Beurteilung ex post (gerichtliche Überprüfung) ist ein zentrales rechtsstaatliches Anliegen.