In den folgenden Ausführungen wird zunächst eine primär verwaltungsrechtlich-polizeirechtliche Perspektive eingenommen. Dies hat den Vorteil, dass gewisse Zusammenhänge etwas deutlicher hervortreten, welche für die Beurteilung der polizeilichen Handlungsbefugnisse wichtig sind: - Je tiefer die Eingriffsschwelle liegt, desto heikler ist typischerweise der Eingriff, da eine früh getroffene Massnahme oft nicht zielgenau sein kann und möglicherweise unbeteiligte Dritte (Nicht- Störer) erfasst. - Massnahmen, welche nicht in die Rechte von Individuen eingreifen, lassen sich typischerweise