Im Recht der Gefahrenabwehr wurden verschiedene Rechts- und Argumentationsfiguren entwickelt, die sicherstellen sollen, dass polizeilich motiviertes staatliches Handeln in rechtsstaatlichdemokratischen Bahnen verläuft, insbesondere nicht über das an sich legitime Ziel hinausschiesst. Im Vordergrund stehen: - das Erfordernis einer im Voraus – in Gestalt einer generell-abstrakt strukturierten Norm – möglichst klar definierten Eingriffsschwelle (Frage des Gefahrenbegriffs; vgl. hinten