II. Zur Frage der Grundrechtskonformität der Regelung betreffend die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung (Art. 18a ff. E-BWIS) 1. Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns a. Handeln unter Ungewissheit Die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung (Art. 18a ff. E-BWIS) sollen eingesetzt werden können, «wenn es für das Erkennen und Abwehren einer konkreten Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit erforderlich ist».