Allerdings ging es dabei meist um Probleme auf der Ebene der Rechtsanwendungspraxis, weniger um Probleme auf der Ebene der Rechtsetzung (die hier im Zentrum steht). Manche der jüngeren Verurteilungen hätten sich wohl mit etwas mehr «Grundrechtssensibilität» und «Fingerspitzengefühl» im nationalen Verfahren vermeiden lassen. 66