50 Zur Rechtfertigung einer präventiven Überwachung vgl. auch BGE 109 Ia 273, 293 (betreffend § 71a Abs. 3 StPO/BS; Anordnungskompetenz: Vorsteher des Polizei- und Militärdepartements): «Entsprechend der Bedeutung der Verbrechensverhütung liegt es daher durchaus im öffentlichen Interesse, gegen Verdächtigte die Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkehrs sowie den Einsatz technischer Überwachungsgeräte zuzulassen.»