lassen sich nur mit dem Schutz sehr wichtiger Rechtsgüter rechtfertigen. Bei der Beurteilung des Gesetzesentwurfs unter dem Blickwinkel des Bestimmtheitsgebotes wird zu berücksichtigen sein, dass die normative Unbestimmtheit gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts bis zu einem gewissen Grad «durch verfahrensrechtliche Garantien gleichsam kompensiert werden» kann. 43 Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber nicht darauf verzichten kann, «allgemeine und mehr oder minder vage Begriffe zu verwenden, deren Auslegung und Anwendung der Praxis überlassen werden muss» (BGE 132 I 49, 58). Dies gilt anerkanntermassen gerade auch im Bereich des Polizeirechts (Gefahrenabwehr).