Wie die bundesrätliche Botschaft an mehreren Stellen ausführt, bewirken verschiedene Neuerungen der «BWIS II»-Vorlage, namentlich die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung, schwer wiegende Grundrechtseinschränkungen (insb. des Rechts auf Schutz der Privatsphäre). 41 Nach allgemein geteilter Auffassung gilt: Je intensiver der Eingriff in ein Grundrecht ist, desto höher sind die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage. Die Intensität spielt daneben auch eine wichtige Rolle bei der Verhältnismässigkeitsprüfung (insb. Frage der Zumutbarkeit bzw. Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und Eingriffswirkung; vgl. hinten e.). 42 Schwer wiegende Beeinträchtigungen von Grundrechten