Das Bestimmtheitsgebot 36 steht im Dienst der Rechtssicherheit (Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns) und der rechtsgleichen Rechtsanwendung. In Verbindung mit dem Erfordernis der Gesetzesform (Gesetzesvorbehalt) dient das Bestimmtheitsgebot der demokratischen Abstützung, Steuerung und Kontrolle staatlichen Handelns. 37 Der Gesetzgeber soll das Handeln der Verwaltung lenken. Wichtige Weichenstellungen sollen nicht erst durch die Verwaltung im Einzelfall getroffen werden. Das Bestimmtheitsgebot wirkt darauf hin, dass der Gesetzgeber sich seiner Regelungsverantwortung nicht entzieht.