hierbei handelt es sich um eine vorab rechtsstaatlich motivierte Minimalanforderung (Satz 1); - Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage im formellen Sinn (d.h. vom Gesetzgeber erlassene Norm) bei qualifizierten Grundrechtsbeschränkungen (Vorbehalt des Gesetzes); hierbei handelt es sich um eine vorab demokratisch motivierte erhöhte Anforderung betreffend die Normstufe (Satz 2); 34 - Erfordernis der hinreichend bestimmten Regelung (Bestimmtheitsgebot); hierbei handelt es sich um eine in Art. 36 BV implizit enthaltene, teils rechtsstaatlich (i.V.m. Satz 1), teils demokratisch (i.V.m. Satz 2) motivierte allgemeine Anforderung.