Die Tragweite von Grundrechtsnormen lässt sich nicht mathematisch-exakt ermitteln. Grundrechte bedürfen (wie sich das Bundesgericht ausdrückt) «eher der Konkretisierung denn der Auslegung, einer Konkretisierung, welche auch sich wandelnden geschichtlichen Bedingungen und gesellschaftlichen Vorstellungen Rechnung zu tragen vermag». 29 Die Beurteilung am Massstab der Grundrechte ist insofern zwangsläufig zeitgebunden und nicht für alle Zukunft gültig. Sowohl bei der Ermittlung des Schutzbereichs als auch bei der Bestimmung der Schranken sind Abwägungen erforderlich und Wertungen unumgänglich. Es gibt Fragen, die sich in guten Treuen unterschiedlich beantworten lassen.