Und einige Leiturteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geben Anhaltspunkte für die Beurteilung der «BWIS II»-Vorlage. Dazu gehören namentlich die auch in der bundesrätlichen Botschaft angeführten Urteile des Bundesgerichts in Sachen Vest (BGE 109 Ia 273 ff. 25), in Sachen T. gegen Staatsanwaltschaft und Überweisungsbehörde des Kantons Basel-Stadt (BGE 122 I 182 ff. 26) und des Strassburger Gerichtshofs in Sachen Klass (EGMR, Urteil vom 6. September 1978, Série A Nr. 28 27). Für zahlreiche der hier interessierenden Fragen fehlen jedoch einschlägige Präzedenzfälle.