Diese Ermessensklauseln sind Ausdruck des im Polizeirecht häufig anzutreffenden Opportunitätsprinzips. 16 Behördliches Ermessen muss pflichtgemäss und rechtmässig ausgeübt werden. Ermessensklauseln ermöglichen eine verfassungs- und EMRK-konforme Anwendung der einschlägigen Bestimmungen. Sie bieten aber für sich allein noch nicht hinreichend Gewähr dafür.