d. Ermessen beim Einsatz der besonderen Mittel Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung auch, dass die einschlägigen Bestimmungen den rechtsanwendenden Instanzen in verschiedener Hinsicht Ermessen einräumen. - Besondere Mittel der Informationsbeschaffung «können» eingesetzt werden (Art. 18a E-BWIS). 15 Die neuen organisatorischen Gegebenheiten (Überführung des DAP in das VBS per 1. Januar 2009) sind im bundesrätlichen Gesetzesentwurf noch nicht berücksichtigt.