Im Rahmen dieses Gutachtens wird zu prüfen sein, ob dieses System den Anforderungen an einen wirksamen Grundrechtsschutz genügt. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Art. 18a ff. E-BWIS mit dem übergeordneten Recht wird das Zusammenwirken der verschiedenen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Kontroll- bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten zu beurteilen sein. Die Beurteilung der besonderen Mittel der Informationsbeschaffung darf mit anderen Worten nicht gestützt auf eine isolierte Lektüre und Deutung einzelner Bestimmungen erfolgen.