18c E-BWIS; mit Ausnahmen); - und wenn das Bundesverwaltungsgericht den schriftlich begründeten Antrag des Bundesamtes genehmigt (Art. 18d E-BWIS; Ausnahme: Dringlichkeitsverfahren gemäss Art. 18f E-BWIS); - und wenn sowohl der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des EJPD als auch der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des VBS zugestimmt haben 15 (Art. 18e E-BWIS; Ausnahme: Dringlichkeitsverfahren); - und wenn die Dauer des Einsatzes befristet wird (Art. 18d Abs. 2 E-BWIS).