Im Rahmen der vorliegenden Abklärungen geht es darum, die Gesetzesvorlage als solche zu überprüfen (im Sinne einer abstrakten Normenkontrolle; vgl. hinten I.3.). Es braucht daher nicht näher untersucht zu werden, ob automatisch jeder verdeckte Einsatz der besonderen Mittel als Grundrechtseingriff einzustufen ist bzw. ob (theoretisch) Fälle denkbar sind, in welchen die genannten Grundrechtspositionen nicht berührt sind.