geln; • die parlamentarische Aufsicht im Bund wirksamer auszugestalten; • die finanziellen Konsequenzen der Vorlage für Bund und Kantone aufzuzeigen; • die Verfassungsmässigkeit der Vorlage detailliert zu überprüfen, dies insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV), der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV), der Medienfreiheit (Art. 17 BV), Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV) und der Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV). [...] Das Ziel des Auftrages ist die Klärung der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates aufgeworfenen Fragen, soweit diese rechtlicher Natur sind. [...]