Recht. Im Gutachtensauftrag werden Ausgangslage und Fragestellung wie folgt umschrieben: «Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) («BWIS II») verabschiedet. In der Folge wurde das Geschäft dem Nationalrat als Erstrat zugeteilt. Dessen Kommission für Rechtsfragen beschloss am 19. Juni 2008 mit 11 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten. Nach dem Eintreten sprach sich die Kommission jedoch mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.