Zu den Konsequenzen dieser Grundrechtsverantwortung gehört, dass der Gesetzgeber, wenn er es staatlichen Behörden ermöglicht, sich auf grundrechtssensibles Gelände zu begeben, geeignete Schutzvorkehren treffen muss. Die Wege, die der Gesetzgeber anlegt, müssen, bildhaft gesprochen, mit Wegweisern und Leitplanken versehen werden, die sicherstellen, dass die rechtsanwendenden Behörden die ihnen verliehenen Befugnisse und Mittel nur im Rahmen der Verfassungsvorgaben nutzen. Der Gesetzgeber muss in diesem Sinne dafür sorgen, dass die Grundrechte in der Staatspraxis nicht über Gebühr eingeschränkt werden und wirksam gesichert sind.