zeugen das ArG. 2. Die Strassenverkehrsgesetzgebung schreibt dem Bundesrat vor, dafür zu sorgen, dass die berufsmässigen Führer von Motorfahrzeugen nicht höheren Belastungen ausgesetzt werden, als die gesetzlichen Bestimmungen bei vergleichbaren Aktivitäten vorsehen. Um in Zukunft jeden Zweifel auszuschliessen, sollte die Chauffeurverordnung ergänzt werden. VPB/JAAC/GAAC 2009, édition du 2 décembre 2009 230 Avis de droit DFJP/Office fédéral de la jusitce