Zur Verstärkung der Unabhängigkeit könnte beitragen, wenn nicht das EJPD mit der tatsächlichen Wahrnehmung der Aufsicht betraut würde, sondern ein Gremium, das sich aus Fachleuten der Verwaltung und verwaltungsunabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzt. Dieser Aufsichtsrat hätte die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft zu überwachen und dem Bundesrat Antrag zu stellen, wenn allgemeine Weisungen betreffend die Strafverfolgung zu erlassen o- der allenfalls Sanktionen wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten anzuordnen sind.