Notwendig sind allerdings klare Einschränkungen der Aufsichtstätigkeit im Zusammenhang mit der Einleitung, Durchführung und dem Abschluss einzelner Verfahren, der Vertretung der Anklage vor Gericht und der Ergreifung von Rechtsmitteln. Nach meinem Dafürhalten erfüllt das Modell einer Aufsicht durch den Bundesrat die verschiedenen Anforderungen am besten. Zur Verstärkung der Unabhängigkeit könnte beitragen, wenn nicht das EJPD mit der tatsächlichen Wahrnehmung der Aufsicht betraut würde, sondern ein Gremium, das sich aus Fachleuten der Verwaltung und verwaltungsunabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzt.